Begriffserklärung

Hier finden Sie Erläuterungen wichtiger Fachbegriffe aus der KFZ-Schadensbegutachtung:

Merkantile Minderwert

Es ist der Wert, den ein Fahrzeug am Markt durch den eingetretenen Unfallschaden verliert. Das Fahrzeug kann auch bei Sach- und fachgerechter Instandsetzungs nicht zum gleichen Verkaufswert veräußert werden.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der geschädigte aufwenden muss um ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug ( bei seriösen Händler notfalls am Privatmarkt, regional, also im zumutbaren Entfernung ) zu erwerben.

Restwert

Liegt ein Totalschaden vor sind der Wiederbeschaffungswert und der Restwert anzugeben der Sachverständige hat im jeden Fall die Restwertsituation auf dem Regionalmarkt zu ermitteln er muss mindestens drei Angebote einholen die den Geschädigten zugänglich sind seriöser allgemein Markt elektronische RestwertBörse beeinflusst ebenfalls den Regionalmarkt zumal die dort einzelnen Ergebnis auch regional eingegrenzt werden können.

Technischer Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug derartig erdlich beschädigt worden ist, das eine Wiederherstellung entweder nicht mehr möglich ist, oder einen unverhältnismäßige hohen Aufwand bedeutet.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert. Sind die Reparaturkosten höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, liegt ebenfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Vorschaden

Als Vorschaden werden diejenigen Bestätigung eines Kfz bezeichnet, die zu einem früheren Zeitpunkt am Fahrzeugvorlagen, zwischenzeitlich jedoch behoben worden.

Altschaden

Altschäden sind die Beschädigungen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbesichtigung noch nicht instandgesetzt worden sind als Altschäden bezeichnet man sowohl Unfallschäden, als auch sonstige Beschädigungen, wie zum Beispiel Lack –oder Korrosionsschäden.

NfA (Neu für Alt)

NfA ist die Abkürzung für neu für alt. Es handelt sich hierbei um Abzüge, welche dem Ausgleich für einen durch die durchgeführte Reparatur erfolgen wertverbesserung dienen sollen. Hiervon ist zum Beispiel die Rede, wenn Altschäden im Zuge der Reparatur mit beseitigt werden, oder Verschließteile wie Reifen, Abgasanlage, Stoßdämpfer usw.
Mit diesen Erläuterungen verschaffen wir Ihnen Klarheit über wichtige Begriffe aus unserer Branche. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!

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